Eine fachlich fundierte Autismusdiagnostik sollte so durchgeführt und dokumentiert werden, dass der Befund für die weitere medizinische und psychotherapeutische Versorgung nachvollziehbar ist.
Als Diplom-Psychologe mit Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie bin ich berechtigt, psychische Störungen im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeit zu diagnostizieren. Die diagnostische Befundung erfolgt nach anerkannten fachlichen Standards und unter Berücksichtigung der diagnostischen Kriterien der ICD-10 bzw. ICD-11 sowie ergänzend der DSM-5-Kriterien.
Was Sie erhalten
Sie erhalten einen ausführlichen und nachvollziehbaren diagnostischen Befundbericht. Dieser enthält unter anderem:
- die relevanten anamnestischen Angaben,
- die Ergebnisse der eingesetzten diagnostischen Verfahren,
- die differentialdiagnostische Beurteilung,
- die wesentlichen diagnostischen Befunde,
- die Begründung der diagnostischen Einordnung sowie
- bei entsprechender Befundlage die diagnostische Zuordnung zu einer Autismus-Spektrum-Störung.
Die Diagnostik orientiert sich an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und den einschlägigen Empfehlungen der AWMF-S3-Leitlinie zu Autismus-Spektrum-Störungen sowie an anerkannten diagnostischen Standards und Empfehlungen der Fachgesellschaften.
Für die weitere Behandlung
Der Befundbericht kann für die weitere ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung eine wichtige Grundlage darstellen. Dies gilt beispielsweise dann, wenn nach abgeschlossener Diagnostik eine weitere Behandlung, eine ergänzende medizinische Abklärung oder eine medikamentöse Behandlung in Betracht kommt.
Die Entscheidung über eine Medikation oder andere medizinische Maßnahmen trifft jedoch grundsätzlich der jeweils behandelnde Arzt bzw. die behandelnde Ärztin. Je nach Fragestellung können dort ergänzende Untersuchungen erforderlich sein.
Anerkennung durch andere Stellen
Ein fachlich fundierter Befundbericht kann von weiterbehandelnden Ärzten, Psychotherapeuten und anderen fachlich zuständigen Stellen als Grundlage für die weitere Versorgung herangezogen werden.
Der Befundbericht wird von Dipl.-Psych. Christian Hilscher erstellt und durch Dr. Lena Schirmer, approbierte Psychologische Psychotherapeutin, fachlich geprüft und mitunterzeichnet. Eine verbindliche Anerkennung durch jede Behörde, Krankenkasse, Versicherung oder sonstige Institution kann jedoch nicht garantiert werden, da die jeweiligen Stellen eigene rechtliche oder formale Anforderungen an diagnostische Nachweise stellen können.
